Denk Sachverständigenbüro
Wertermittlung von Grundstücken


Finanzamt

Die Sicht des Finanzamtes auf Ihre Immobilie ist eine ganz andere als Ihre eigen oder die von Ihrer Bank. Meist wird eine Bewertung aus der Ferne erstellt, ohne die Immobilie in Augenschein zu nehmen.

Gerne erstellen wir Ihnen eine objektive und unabhängige Immobilienbewertung nach § 198 Bewertungsgesetz.

Ein erstes Beratungsgespräch mit uns kostet Sie nichts.